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   OLG Hamm, 21.12.2012 - II-2 UF 181/11   

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https://dejure.org/2012,45716
OLG Hamm, 21.12.2012 - II-2 UF 181/11 (https://dejure.org/2012,45716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2012 - II-2 UF 181/11 (https://dejure.org/2012,45716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - II-2 UF 181/11 (https://dejure.org/2012,45716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zweijährige Schulabstinenz kann für Kindeswohlgefährdung sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 708
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556).
  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Dieses Gebot einer Achtung des Familienlebens führt dazu, dass der Staat bei Vornahme von Eingriffen grundsätzlich so handeln muss, dass eine Fortentwicklung in der familiären Erziehung erfolgen kann; er hat geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Eltern und die Kinder zusammenzulassen (vgl. EuGHMR, Urteil vom 26.02.2002 - 46544/99 - FamRZ 2002, 1393).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Denn die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 - FamRZ 2005, 1057) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2011 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Hamm, 15.11.2010 - 8 WF 240/10

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Auswanderungswunsches und

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Mithin stellt das Untätigbleiben der Antragsgegnerin einerseits einen eklatanten Verstoß gegen das Recht Vs auf schulische Bildung und die Pflichten aus § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2010 - 8 WF 240/10 - FamRZ 2011, 1151 (Leitsatz)).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Denn die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 - FamRZ 2005, 1057) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2011 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07

    Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes gleichwohl Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131; Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 - FamRZ 2009, 1763).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09

    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes gleichwohl Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131; Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 - FamRZ 2009, 1763).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09

    Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Es genügt eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefährdung des Kindeswohls (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2010 - 6 UF 96/09 - FamRZ 2010, 1746).
  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
    Dieses "Untertauchen" Vs ist in hohem Maße gerade angesichts ihres Alters kindeswohlschädlich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.03.1997 - 1Z BR 9/97 - FamRZ 1997, 954).
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